Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Schließfachwand

08 June 2012 ... min read

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Schließfachwand

Artikel 1. Anwendbarkeit

1.1 Brandbase B.V. (nachfolgend bezeichnet als: “Brandbase”) ist ein nach niederländischem Recht gegründete und bestehende Firma mit satzungsmäßigem Sitz an der Anschrift Brouwersgracht 246hs, 1013 HE Amsterdam/Niederlande, eingetragen in das niederländische Handelsregister unter der Nummer 33298160.
1.2 Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf die Benutzung der ING-Schließfachwand sowie alle mit Brandbase, nachfolgend als Eigentümer bezeichnet, getroffenen Vereinbarungen, welche sich auf die Aufbewahrung von Gegenständen, Kleidungsstücken, Taschen, Geld und/oder Wertpapieren, nachstehend als ,Gegenstände' bezeichnet, in der Schließfachanlage (ING-SCHLIESSFACHWAND) beziehen.
1.3 Alle von Brandbase getroffenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem polnischen Recht.
1.4 Brandbase hat die ING-Schließfachwand im Auftrag ihres Kunden ING Bank N.V. hergestellt. Weitere Informationen über die Schließfachwand sind der Webseite www.ing.com/lockerwall zu entnehmen; ING Bank wird Fragen zum Betrieb der Schließfachanlage an Brandbase weiterleiten.

Artikel 2 Anlieferung und Annahme von Gegenständen

2.1 Es ist verboten, Gegenstände im Schließfach aufzubewahren, von denen eine Gefahr und/oder Belästigung ausgehen könnte. Der Eigentümer oder seine Mitarbeiter haben das Recht, sich die Gegenstände anzuschauen, bevor diese im Schließfach hinterlegt werden. Der Eigentümer oder seine Mitarbeiter haben das Recht, bestimmte Gegenstände abzulehnen, wenn von diesen nach ihrem Dafürhalten möglicherweise eine Gefahr und/oder Belästigung ausgehen könnte.
2.2 Der Benutzer ist immer für die im Schließfach aufbewahrten Gegenstände verantwortlich.

Artikel 3 Ausführung des Vertrags

3.1 Der Vertrag mit dem Eigentümer wird ausgeführt, wenn der Benutzer das Schließfach in Übereinstimmung mit dem in den vom Arbeitgeber abgegebenen Benutzeranweisungen zu nutzen begonnen hat.
3.2 Eine von Punkt 3.1 abweichende Vereinbarung bzw. Verpflichtung ist für den Benutzer nur rechtlich verbindlich, wenn der Eigentümer und der Benutzer dies schriftlich vereinbart haben.
3.3 Der Benutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der schriftlichen und/oder mündlichen Anweisungen im Hinblick auf die Schließfächer und die Verwendung des Schlüssels.

Artikel 4 Inspektion, Entfernung und Vernichtung von Gegenständen

4.1 Der Eigentümer ist dazu berechtigt, das Schließfach zu öffnen und die Gegenstände zu inspizieren.
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Gegenstände in Behältern, wie beispielsweise einer geschlossenen Tasche oder einem geschlossenen Koffer, hinterlegt worden sind.
4.2 Gegenstände, die nach Dafürhalten des Eigentümers eine Gefahr oder eine potenzielle Belästigung bilden können,wie unter anderem, aber mit Sicherheit nicht nur Sprengstoffe, Chemikalien oder verderbliche Güter, können auf Kosten des Benutzers entfernt, vernichtet oder veräußert werden, ohne dass der Benutzer diesbezüglich Ansprüche erheben kann.

Artikel 5 Abholen der Gegenstände

5.1 Die Gegenstände müssen während der angegebenen Öffnungszeiten sowie vor dem Ende der vereinbarten Verfügbarkeitsdauer des Schließfachs abgeholt werden. Die Gegenstände werden erst ausgehändigt, wenn die Kaution bezahlt worden ist.
5.2 Die Gegenstände können nicht länger als 3 Tage im Schließfach aufbewahrt werden. Nach diesem Zeitraum hat der Eigentümer das Recht, das Schließfach zu leeren und die Gegenstände an sich zu nehmen.

Artikel 6 Verlorener/kaputter Schlüssel

Bei Verlust des Schlüssels wird die Schlüsselkaution nicht vom Eigentümer zurückerstattet. Die Gegenstände werden zurückgegeben, wenn wir der Ansicht sind, dass der Benutzer durch Vorlage eines Ausweises nachgewiesen hat, dass diese ihm gehören. In diesem Fall hat der Eigentümer das Recht:
- die Identität des Benutzers mit Hilfe seines Reisepasses, seines Führerscheins oder anderer Ausweispapiere festzustellen.

Artikel 7 Überschreitung der Aufbewahrungs-/ Mietdauer

7.1 Wenn die Gegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungszeit (drei Tage) bzw. der Zeit, für die das Schließfach zur Verfügung gestellt wurde, abgeholt werden, hat der Eigentümer das Recht, die Gegenstände an einem anderen Ort zu lagern. Der Benutzer kann seine Besitztümer über die Fundsachen-Webseite auf der Webseite www.ING.com/lockerwall zurückerlangen.
7.2 Der Eigentümer haftet niemals für Schäden, die auf eine Überschreitung der Aufbewahrungs- und Mietdauer und/oder die Veräußerung

Artikel 8 Haftung

8.1 Die Benutzung eines Schließfachs geschieht ausnahmslos auf eigene Gefahr; der Eigentümer haftet niemals für den Verlust des Schlüssels oder für nach der Benutzung zurückgebliebene Gegenstände.
8.2 Der Eigentümer haftet niemals für Schäden, mit Ausnahme der Fälle, in denen dem Eigentümer ein vorsätzliches oder schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden kann.
8.3 Wenn ein unwiderrufliches Gerichtsurteil bestimmt, dass der Eigentümer für einen Schaden zu haften hat, ist seine Haftung ausnahmslos beschränkt auf €200,- pro gemietetem Schließfach.
8.4 Der Benutzer muss vor der Benutzung des Schließfachs kontrollieren, ob das Schließfach leer und sauber ist und ordnungsgemäß funktioniert. Wenn der Benutzer Gegenstände im Schließfach findet (mit Ausnahme von z. B. ING-Wasserflaschen), ist der Benutzer dazu verpflichtet, diese an den Eigentümer der Schließfachanlage oder dessen Mitarbeiter abzugeben.

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